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Mit dem Privatauto in Island

Mit den Schiffen der Reedereien Eimskip und Smyril Line können Sie Ihr eigenes Auto mit nach Island nehmen. Eimskip verkehrt zwischen Hamburg und Reykjavík. Smyril Line fährt von Hanstholm in Dänemark nach Seyðisfjörður in Ostisland.

Zeitlich begrenzte zollfreie Einfuhr von Kraftfahrzeugen hängt von folgenden Regeln ab:

  1. Das Fahrzeug muß außerhalb Islands registriert sein. Der Importeur muß registrierter, z.B. Mieter des Fahrzeugs oder rechtsgültiger Besitzer sein.
  2. Der feste Wohnsitz des Importeurs muß mindestens 12 Monate vor der Reise außerhalb Islands gewesen sein.
  3. Der Importeur, sein Reisegefährte oder Chauffeur müssen das Fahrzeug fahren.
  4. Das Fahrzeug darf weder verkauft, verliehen, noch für jegliche Art von Transport vermietet oder auf andere berufliche Weise genützt werden.
  5. Der Importeur ist verpflichtet, das Fahrzeug wieder auszuführen oder den Importpreis, der gesetzlich festgesetzt ist, vor Beendigung der genehmigten Aufenthaltsdauer zu zahlen.
  6. Touristen sind verpflichtet sich den Regeln des Zollamtes zu fügen: In Island brauchen Sie einen Versicherungsschein zum Autofahren, entweder eine isländische Kfz-Versicherung oder eine internationale Kfz-Versicherung (Grüne Karte).
  7. Laut Einfuhrgesetzen bewilligen Zollautoritäten am Ankunftsort einen zeitlich begrenzten zollfreien Fahrzeugsimport.
  8. Fahrzeuge, die mit anderem Brennstoff als Benzin angetrieben werden, müssen eine Steuer, je nach Gewicht ihres Kraftfahrzeuges, zahlen. Es gibt eine spezielle Regelung, nach der man eine gewisse Summe am Anfang jeder Woche seines Aufenthaltes in Island bezahlen muß.
  9. Bei der Ankunft in Island werden keine Steuern für Fahrzeuge verlangt, die Benzin verbrauchen, da diese Steuer im Benzinpreis inbegriffen ist.

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